AGB

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.1. Die Beraterin ist eine auf kleine bis mittelständische spezialisierte Unternehmensberatung. Sie und ihre von ihr eingesetzten Berater/Mitarbeiter sind branchen- und problembezogen - fachlich und kompetent und verfügen über eine langjährige Berufs- und Beratungserfahrung.
1.2. Die Beraterin wird die für den Auftrag erforderlichen Vorarbeiten leisten. Diese Leistungen sind in der vereinbarten Vergütung enthalten.

2. Allgemeine Leistungsmerkmale
2.1. Gegenstand ist die unter der Ziffer 1 des Vertrags vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Die Beraterin ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen (freie Mitarbeiter, Subunternehmer). Diese gelten in Bezug zum Auftraggeber als Verrichtungsgehilfen der Beraterin.
2.2. Die Leistung ist erbracht, wenn die erforderlichen Analysen und Untersuchungen sowie die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen mit dem Auftraggeber erarbeitet und besprochen sind (Beratungsende, vgl. auch Ziff. 3.4 des Vertrages). Die Aushändigung des ggf. unter Ziff. 1.2 des Vertrags vereinbarten Abschlusses und Analyseberichts erfolgt in aller Regel innerhalb von vier Wochen nach Beratungsende.
2.3. Nicht Gegenstand dieses Vertrages sind Beratungen in Rechts-, Versicherungs- oder Steuerfragen; zum Gegenstand gehören nicht die Aufstellung von Neu- oder Umbaupläne, Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten, insbesondere keine Finanzvermittlungen. Eine Pflicht zur Beratung in rechtlichen Angelegenheiten über das nach dem Rechtsberatungsgesetz hinausgehende erlaubte Maß bleibt ausgeschlossen. Sofern sich die Notwendigkeit der Einschaltung entsprechender Berufsangehöriger ergibt, wird die Beraterin den Auftraggeber darauf hinweisen und ggf. Empfehlungen aussprechen. Die Beauftragung erfolgt durch den Auftraggeber unmittelbar.

3. Schweigepflicht
3.1. Die Beraterin ist verpflichtet, über alle Tatsachen, die sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber erfährt, insbesondere Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und nicht außerhalb des Auftrags für sich selbst zu verwerten oder an Dritte weiterzugeben.
3.2. Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch über das Vertragende hinaus und erstreckt sich auf alle Mitarbeiter und Gehilfen der Beraterin.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Beraterin bei der Durchführung der Beratung nach Kräften zu unterstützen, insbesondere unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebsphäre zu schaffen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen zählen unter anderem, dass der Auftraggeber
• alle erforderlichen Arbeitsmittel und Unterlagen nach Bedarf ausreichend zur Verfügung stellt, sowie Einsichtnahme in alle für den Auftrag relevanten Firmenunterlagen gewährt.
• den Mitarbeitern der Beraterin jederzeit Zugang zu den für ihn und seine Tätigkeit notwendigen Informationen verschafft und sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen versorgt, nötigenfalls auch ohne besondere Aufforderung von Umständen Kenntnis gibt, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können.
4.2. Der Auftraggeber wird alles unterlassen, was eine vertrauensvolle Zusammenarbeit stört. Als das Vertrauen störend gelten dabei insbesondere folgenden Maßnahmen oder Handlungen:
• Angebote an die Mitarbeiter und Berater oder Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen der Annette Scheib Beratung & Coaching während der Dauer des Auftrags für eigene Rechnung dieser Personen oder entgeltlos oder gegen sonstige Zuwendungen Leistungen für den Auftraggeber zu erbringen, die in diesem Vertrag niedergelegt sind.
• Mitarbeiter der Beraterin der Annette Scheib Beratung & Coaching oder deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen abzuwerben oder in sonstiger Weise in ihrer Arbeit auch hinsichtlich der Arbeitsergebnisse zu beeinflussen.
• Verstöße gegen diese Regeln gelten als wichtiger Grund und berechtigen den Berater zur fristlosen Kündigung. Darüber hinaus ist die Beraterin bei jeder solchen Zuwiderhandlungen des Auftraggebers berechtigt, pauschalen Schadensersatz zu verlangen in Höhe von 20% des vereinbarten Honorars, max. € 1.000,00.

5. Gewährleistung, Sorgfaltspflichten der Beraterin
5.1. Die Beraterin führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und unter Beachtung allgemeiner branchenspezifischer Grundsätze sowie unter Beachtung allgemein anerkannter betriebswirtschaftlicher Grundsätze durch. Alle Empfehlungen und Prognosen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen; Offenbare Unrichtigkeiten (Schreibfehler, Rechenfehler, Formfehler etc.) in Notizen, Protokollen, Berechnungen etc. können von der Beraterin jederzeit berichtigt werden, auch gegenüber Dritten.
5.2. Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden.

6. Haftung
6.1. Die Beraterin haftet für den Einsatz entsprechend ausgebildeter, mit der nötigen Fachkenntnis versehene Mitarbeiter und von ihr eingesetzter Berater, außerdem für deren fortlaufende Betreuung und Kontrolle bei der Ausführung des Auftrags.
6.2. Die Beraterin haftet dafür, dass alle Untersuchungen, insbesondere Analysen des Unternehmens des Auftraggebers, und sofern vereinbart, Analysen der örtlichen, regionalen oder sonstigen Markt-, Branchen- und Konkurrenzverhältnisse nach den jeweils neuesten allgemein zugänglichen Daten erstellt und auch alle sonstigen relevanten Informationen verwandt werden.
6.3. In jedem Fall haftet die Beraterin für die von ihm beziehungsweise seinen Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertretenden Schäden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund.
6.4. Die Beraterin haftet nicht für die Bewilligung von Fördergeldern und Zuschüssen.

7. Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der von der Beraterin angebotenen Leistung in Verzug oder unterlässt der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung trotz Mahnung und Fristsetzung durch die Beraterin, so ist die Beraterin zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt. Die Beraterin behält ihren Anspruch auf Ersatz, der ihr durch den Verzug entstandenen Mehraufwendungen sowie des entstandenen Schadens. Dies gilt auch, wenn die Beraterin von ihrem Kündigungsrecht kein Gebrauch macht.

8. Kündigung
8.1. Der Auftrag kann jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
8.2. Kündigt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund oder kündigt die Beraterin aus einem wichtigen Grund, den der Auftraggeber zu vertreten hat, so behält die Beraterin Anspruch auf die volle vereinbarte oder übliche Vergütung abzüglich der infolge der Aufhebung des Vertrags tatsächlich ersparten Aufwendungen. Die Beraterin braucht sich nicht anrechnen zu lassen, was sie durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft oder derjenigen ihrer Mitarbeiter erwirbt oder zu erwerben unterlässt. Kündigt der Auftraggeber aus einem wichtigen Grund, den die Beraterin nicht zu vertreten hat, so behält diese den Anspruch aus ihren bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung.
8.3. Wird der Vertrag vor Auftragsbeginn vom Auftraggeber ohne wichtigen Grund gekündigt, so wird für den Aufwand (Personalvorhalt) und die Vorbereitung der Beraterin sowie den Verwaltungsaufwand eine Pauschalgebühr in Höhe von € 1.000,00 pro vereinbarten Beratungstag zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung und sofort fällig gestellt.

9. Sonstiges
9.1. Es gilt für diesen Vertrag, für die aus diesem Vertrag erwachsenen gegenseitigen Rechte und Pflichten ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.2. Gerichtsstand ist das für den Sitz der Beraterin zuständige Gericht.
9.3. Sind einzelne Vorschriften des Beratungsvertrags und seiner Anlagen (incl. dieser AGB) unwirksam, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame Regel durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regel entspricht.
9.4. Für die Subventionierung des Beratungshonorars, ist vor Vertragsunterzeichnung und Beratungsbeginn ein entsprechender Antrag bei der BAFA zu stellen und bewilligen zu lassen. www.bafa.de Link: https://fms.bafa.de/BafaFrame/unternehmensberatung
9.5. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

Eingestellt am 17.1.2019
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